Um in der aktuellen Situation die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich die Arbeitsagentur auf die Bearbeitung von Geldleistungen und die telefonische Kundenberatung. Dadurch entfallen alle persönlichen Gesprächstermine. Vereinbarte Termine müssen nicht abgesagt werden und es ist auch keine telefonische Nachfrage erforderlich. Alle Anliegen sollen ab sofort weitgehend über die eService-Angebote geklärt werden – online über Smartphone, Tablet oder PC. Ganz individuelle Gesprächsbedarfe können telefonisch über die Service-Hotline geklärt werden.
Die Mitarbeiter der Arbeitsagenture sind sich ihrer wichtigen Aufgabe bewusst und sind weiter für die Kunden da. Die Soziale Sicherung und die Unterstützung bei allen Themen rund um die Arbeit, Ausbildung und Beruf stehen weiter im Mittelpunkt des Handelns. Durch die Aussetzung des persönlichen Kundenkontaktes soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Persönliche Termine hinfällig
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Kunden müssen diese Termine nicht extra absagen oder deshalb anrufen.
- Elektronische Angebote nutzen
Entwickelt, erprobt und bewährt haben sich die eService-Angebote. Damit können Frauen und Männer viele Themen rund um die Bereiche Soziale Sicherung, Jobsuche und Persönliche Daten direkt von zu Hause aus klären. Das spart Zeit, Geld, Wege und mittlerweile schützt es vor Risiken im Kontext Corona. So kann beispielsweise über www.arbeitsagentur.de/eServices die Arbeitssuchendmeldung erfolgen, der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden oder das Jobsuche-Profil von zu Hause aus organisiert werden. Auch direkte „Postfachnachrichten“ ermöglichen einen schnellen und direkten Draht zur Arbeitsagentur.
eService-Angebote im Überblick:
Rund um die Themen „Vermittlung und Beratung“
- sich arbeitsuchend melden
- Ihr Bewerberprofil bearbeiten
- Vermittlungsvorschläge einsehen und Rückmeldung geben
- Ihre Abschlüsse und Berufserfahrung bearbeiten
- Ihr Beratungsgespräch vorbereiten
Rund um die Themen „Geldleistungen“
- Arbeitslosengeld beantragen
- Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
- Insolvenzgeld beantragen
- Ihre Bescheide und Nachweise einsehen
- bewilligte Leistungen einsehen
Sonstiges
- persönliche Daten einsehen und ändern
- Termine einsehen
- Arbeitsaufnahmen mitteilen
- Krankmeldungen mitteilen
- Urlaub mitteilen
- Veränderungen mitteilen, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen
- weitere Veränderungen anzeigen
- Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Alle Anliegen, die nicht über die eService-Angebote erledigt werden, können telefonisch über die Service-Hotline der BA (0800 4 5555 00) geklärt werden. Auch die Arbeitslosmeldung kann seit heute (16.03.2020 bis 30.06.2020) telefonisch erfolgen. Eine persönliche Vorsprache zur Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorerst.
Die telefonischen Kapazitäten werden aufgrund des zu erwartenden sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet. Zu Beginn kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. In Kürze werden weiteren Servicenummern geschalten.
- Persönliche Vorsprachen nur im Notfall
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt ist nur für Notfälle vorgesehen. Grundsätzlich sollte darauf verzichtet werden – die eService-Angebote sind zu nutzen.
- Keine finanziellen Nachteile, Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kunden keine finanziellen Nachteile. Die Arbeitsagentur arbeitet unbürokratisch und flexibel. Damit wird die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von der Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
PM Agentur für Arbeit
Werter Herr Winter,
Mein Zeichen: 014-038A1767776
ich bin zur Zeit noch in einer Brillenfirma in Berlin in einer Festanstelling beschäftigt.Da mein Anfahrtsweg über 2 Stunden beträgt, habe ich mich in Rathenow nach einer neuen Arbeit umgeschaut und auch fündig geworden. Ich werde aber einen Aufhebungsvertrag machen müssen, weil ich schon am 01.06.22 anfangen soll. Ich werde auch keinen Festvertrag bekommen. Erst wenn ich 1 Jahr dort beschäftigt bin ist das möglich. Meine Frage ist, wird mir eine Sperre erteilt wenn ich innerhalb oder nach der Probezeit gekündigt werde?
Ich habe bis 03.07.20 den Arbeitsvertrag noch, ich möchte mich daher arbeitssuchend melden, erbitte um Antwort, danke