Verordnungen des Freistaates Sachsen
Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel.
- Neue Corona-Schutzverordnung (Gültigkeit: ab 01.04.21)
- Weitere Bekanntmachungen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6509
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Häufige Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Impfterminvergabe unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/. Die Telefon-Hotline für die Buchung erreichen Sie unter 0800 0899 089.
Der Landkreis Leipzig informiert unter https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
Ablauf der Kontaktnachverfolgung und Berechnung des Inzidenzwertes unter https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=4220
Der Freistaat Sachsen informiert unter https://www.coronavirus.sachsen.de/
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