Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die Maßnahmen im Kampf gegen die Covid19-Pandemie verschärft werden. Darunter zählt auch, dass Einrichtung der Freizeitgestaltung wie Schwimmbäder, Kinos, Sportanlagen oder Fitnessstudios nicht öffnen dürfen. Die Einschränkungen gelten ab Montag, 2. November. Bis auf Weiteres ist auch die Schwimmhalle in der Vorwerkstraße 30c von der Schließung betroffen. Auch die Sporthallen für den Vereinssport und Sportplätze sind bis auf Widerruf geschlossen. Fragen rund um die Schließungen der kommunalen Sporteinrichtungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 231.
PM: Stadt Grimma