Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Naunhof

Noch bis zum 23. Dezember können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen nach telefonischer Voranmeldung, bzw. auf elektronischem Wege im Rathaus klären. Vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2020 ist das Rathaus dann geschlossen und auch nicht besetzt.         

Ausgenommen von dieser Regelung sind der Stadtordnungsdienst, der seine Kontrolltätigkeiten weiterführen wird, der Bauhof bezüglich Winterdienst sowie das Standesamt für die Bearbeitung dringend notwendiger Vorgänge, wie die Beurkundung von Sterbefällen.

PM Stadt Naunhof

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