Durch die stark fallenden Infektionszahlen entfällt nach der Corona-Schutzverordnung großer Teil der Testpflichten. Die Testzentren passen sich dem sinkenden Bedarf an, schränken ihre Öffnzungszeiten ein oder stellen die Testungen ein. Doch nach wie vor gibt es im Landkreis Leipzig ein dichtes Netz an Anbietern.
Eine Karte mit allen Testzentren ist hier zu finden.
Denn trotz der Lockerungen bleibt in einigen Bereichen die Testpflicht bestehen, z.B. beim Besuch von
- Großveranstaltungen im Innen- und Außenbereich,
- Discotheken, Klubs, Musikklubs,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- und für Siasonarbeitskräften
Wird ein Test benötigt, muss diesen in einem Testzentrum oder direkt vor Ort machen lassen. Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Im Landkreis Leipzig sind zahlreiche Testzentren registriert. Hinzu kommen viele Ärzte und Apotheken, die ebenfalls kostenlose Tests anbieten. Eine Liste finden Sie hier.
PCR-Testungen für Reisen etc.
Aufgrund einiger Nachfragen bietet das Gesundheitsamt neben den kostenlosen Schnelltest auch PCR-Testungen als Privatleistung an. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Testzentren in Borna über 0171 5658984 und Grimma über 0170 6323359. Der Test kostet ca. 110 Euro, die getestete Person erhält eine Rechnung vom Gesundheitsamt.
Pflichten bei positiven Tests
Führt ein Schnelltest zu einem positives Ergebnis ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet. Zudem muss das Ergebnis über ein PCR-Test beim Hausarzt überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.
Antrag Eröffnung Testzentrum
Wer ein neues Testzentrum eröffnen möchte und die ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren kann, kann einen Antrag für die Beauftragung stellen. Dazu benötigen Sie die Unterlagen (diese sind im Downloadbereich zu finden):
- Antrag Beauftragte Dritte
- Mindestanforderung an Teststellen
PM LRA LKL