Schulen und Kindertageseinrichtungen können unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern regulär geöffnet bleiben. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist entfallen.
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Schulen sollen für weitere Schüler geöffnet werden Für Schulbesuch soll Testpflicht gelten
Bisher konnten lediglich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Primarschüler ihre Schulen besuchen. Unter strengen Hygieneregeln sollen in Sachsen die Schulen für alle weiteren Schüler schrittweise geöffnet werden.